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Befreiung der Versicherungspflicht mit 31 nötig?

Verfasst: Di 21. Aug 2018, 23:19
von busyb
Hallo,

ich habe mich für das Wintersemester für Philosophie eingeschrieben. Nun ist es so, dass ich seit 2012 privat krankenversichert bin ("hauptberuflich" selbstständig) und außerdem bereits 31 Jahre alt bin.

Ich habe gelesen, dass mit dem 30. Lebensjahr die Versicherungspflicht endet. Ist es in meinem Fall nötig eine Befreiung zu beantragen / mit den Immatrikulationsunterlagen einzureichen? Falls ja: Kann diese bei einer beliebigen KK beantragt werden?

Danke & Grüße

Re: Befreiung der Versicherungspflicht mit 31 nötig?

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 09:55
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo busyb,

die Befreiung können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Ob es mit über 30 noch nötig ist, die Befreiung einzureichen, wird derzeit geklärt. Sie erhalten eine Antwort, sobald die Klärung erfolgt ist.
Sie müssen auf alle Fälle den Nachweis der privaten Krankenversicherung einreichen. Die Befreiung kann - falls sie erforderlich ist - nachgereicht werden, sodass Sie die Annahmefrist nicht wegen der fehlenden Antwort gefährden sollten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki

Re: Befreiung der Versicherungspflicht mit 31 nötig?

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 15:42
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo busyb,

hier noch der versprochene Nachtrag: Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist bei Studierenden über 30 nicht mehr möglich und nötig. Sie brauchen also nur den Nachweis der privaten Krankenversicherung einreichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki