Zulassung
Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 13:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin an der Uni HH im 6. Semester im Bachelor-Bwl eingeschrieben und wurde für den weiterführenden Master-Bwl zugelassen. Nun stellen sich mir einige Fragen. Ich habe bei der Bewerbung einen Härtefallantrag gestellt. Aus der zuvor erhaltenen Zulassungsbenachrichtigung und dem heute erhaltenen Zulassungsbescheid geht nicht hervor, dass ich aufgrund meines Härtefallantrags zugelassen wurde, daher gehe ich davon aus, dass ich im Regelverfahren zugelassen wurde und somit auch keine Dokumente bzgl. des Härtefallantrags einreichen muss, ist das richtig? Meine 2. Frage wäre, muss ich mein Auslandssemester im Immatrikulationantrag auflisten (bei der Online-Bewerbung habe ich dies) auch wenn ich zur Zeit des Auslandsaufenthalts ganz normal an der Uni-HH eingeschrieben war, wenn ja wie ist dies aufzulisten? Meine letzte Frage wäre, ist es richtig, dass ich alle Dokumente bis auf den Immatrikulationsantrag nachreichen kann, wenn ja innerhalb welcher Frist? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich zurzeit im Ausland bin schaffe ich es leider nicht zu den Sprechstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Urhan
ich bin an der Uni HH im 6. Semester im Bachelor-Bwl eingeschrieben und wurde für den weiterführenden Master-Bwl zugelassen. Nun stellen sich mir einige Fragen. Ich habe bei der Bewerbung einen Härtefallantrag gestellt. Aus der zuvor erhaltenen Zulassungsbenachrichtigung und dem heute erhaltenen Zulassungsbescheid geht nicht hervor, dass ich aufgrund meines Härtefallantrags zugelassen wurde, daher gehe ich davon aus, dass ich im Regelverfahren zugelassen wurde und somit auch keine Dokumente bzgl. des Härtefallantrags einreichen muss, ist das richtig? Meine 2. Frage wäre, muss ich mein Auslandssemester im Immatrikulationantrag auflisten (bei der Online-Bewerbung habe ich dies) auch wenn ich zur Zeit des Auslandsaufenthalts ganz normal an der Uni-HH eingeschrieben war, wenn ja wie ist dies aufzulisten? Meine letzte Frage wäre, ist es richtig, dass ich alle Dokumente bis auf den Immatrikulationsantrag nachreichen kann, wenn ja innerhalb welcher Frist? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich zurzeit im Ausland bin schaffe ich es leider nicht zu den Sprechstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Urhan