Nachreichung des Krankenversicherungsnachweis
Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 21:37
Hallo,
im Oktober beginne ich mein Masterstudium an der Universität Hamburg. Für die Immatrikulation ist auch ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Bei mir ergibt sich hierzu aktuell jedoch folgender Sachverhalt: Ich bin momentan in Deutschland nicht krankenversichert weil ich seit mehreren Monaten im Ausland unterwegs bin. Ich bin daher privat auslandskrankenversichert. Ich kehre am 20.9. zurück nach Deutschland und bin dann ab 1.10. wieder über die Familienversicherung krankenversichert.
Aus der Checkliste für die Masterbewerbung ergibt sich, dass der Krankenversicherungsnachweis nicht farblich gekennzeichnet ist und eine Immatrikulation daher auch möglich ist, falls dieser Nachweis nachgereicht wird. Ist das korrekt? Ich will lediglich sichergehen hier keinen Fehler zu machen.
Falls dem so ist: Bis wann muss der Nachweis nachgereicht werden?
Besten Dank!
im Oktober beginne ich mein Masterstudium an der Universität Hamburg. Für die Immatrikulation ist auch ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Bei mir ergibt sich hierzu aktuell jedoch folgender Sachverhalt: Ich bin momentan in Deutschland nicht krankenversichert weil ich seit mehreren Monaten im Ausland unterwegs bin. Ich bin daher privat auslandskrankenversichert. Ich kehre am 20.9. zurück nach Deutschland und bin dann ab 1.10. wieder über die Familienversicherung krankenversichert.
Aus der Checkliste für die Masterbewerbung ergibt sich, dass der Krankenversicherungsnachweis nicht farblich gekennzeichnet ist und eine Immatrikulation daher auch möglich ist, falls dieser Nachweis nachgereicht wird. Ist das korrekt? Ich will lediglich sichergehen hier keinen Fehler zu machen.
Falls dem so ist: Bis wann muss der Nachweis nachgereicht werden?
Besten Dank!