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Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 05:46
von Tbachhuber
Liebes Campus-Center-Team,

Ich habe eine Zusage für den Master-Studiengang "Indology and Tibetology" erhalten.

Die Checkliste für die Master-Immatrikulation besagt, dass Studiengänge, die Fremdsprachenkenntnisse voraussetzen, eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises dafür erfordern.

Ich wollte fragen, ob ich in diesem Fall für die Immatrikulation in den Masterstudiengang "Indology and Tibetology" eine amtlich beglaubigte Kopie meines Abiturzeugnisses als Nachweis meiner Englisch-Kenntnisse einreichen muss?

Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Theresa

Re: Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 10:32
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Theresa,

ja, das Abiturzeugnis kann für den Master Indology and Tibetology als Englischnachweis gelten. Sie müssen für die Immatrikulation eine amtlich beglaubigte Kopie einreichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki