Frist Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Do 13. Aug 2015, 18:50
Hallo,
ich habe eine Frage zur Abgabe der Exmatrikualtionbescheinigung. Wenn ich sie nachreichen möchte, wie ist das dann mit der Frist gemeint? Auf dem Immatrikulationsantrag steht 10 Tage nach Abgabe des Antrags. Das heißt wenn ich den morgen abgebe, muss ich dann in spätestens 10 Tagen die Bescheinigung nachreichen? Oder heißt das 10 Tage nach allgemeiner Abgabefrist für alle Unterlagen, also am 05. September?
Vielen Dank!
Kati
ich habe eine Frage zur Abgabe der Exmatrikualtionbescheinigung. Wenn ich sie nachreichen möchte, wie ist das dann mit der Frist gemeint? Auf dem Immatrikulationsantrag steht 10 Tage nach Abgabe des Antrags. Das heißt wenn ich den morgen abgebe, muss ich dann in spätestens 10 Tagen die Bescheinigung nachreichen? Oder heißt das 10 Tage nach allgemeiner Abgabefrist für alle Unterlagen, also am 05. September?
Vielen Dank!
Kati