Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es erforderlich, eine beglaubigte schriftliche Kopie der englischen Sprachkenntnisse mit dem Immatrikulationsantrag einzureichen? Wenn Ja, in welcher Form? Das Thema ist unklar. Weil ich während der vorausgehenden Online-Bewerbung gelesen habe, dass die Angabe im Online-Formular ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ibrahim
Hallo Ibrahim,
für den Master Betriebswirtschaft (Business Administration) wird nur eine formlose Bestätigung zur Bewerbung gefordert, dass ausreichende Englischkenntnisse vorliegen.
Diese formlose Bestätigung müssen Sie zur Immatrikulation nicht einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
für den Master Betriebswirtschaft (Business Administration) wird nur eine formlose Bestätigung zur Bewerbung gefordert, dass ausreichende Englischkenntnisse vorliegen.
Diese formlose Bestätigung müssen Sie zur Immatrikulation nicht einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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