Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigung
Hallo,

ich habe nochmal eine Frage zur Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe mich mit der Note meines vorherigen Hochschulabschlusses beworben. Den gebe ich jetzt auch im Antrag als Hochschulzugangsberechtigung an bzw. da schreibe ich jetzt nicht meine Abiturnote hin oder?

Vielen Dank nochmal!

Kati
Re: Hochschulzugangsberechtigung
Liebe Kati,

Vollkommen richtig - Sie geben die Note an, mit der Sie sich auch beworben haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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