Bearbeitet Immatrikulationsunterlagen - Papierlose Bewerbung
Guten Tag,
ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten und bin jetzt dabei alle erforderlichen Unterlagen zusammen zustellen. Dank der Checkliste sollten da normalerweise keine Fragen mehr aufkommen, allerdings bin ich mir doch sehr unsicher bei einigen Punkten und möchte dadurch nicht meine Immatrikulation gefährden.

Ich habe die Checkliste "Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation in Papierlosen Masterstudiengänge (nicht Lehramt)" vor mir.
- Beim Transcript of Records: reicht da die ausgedruckte Version, die ich vom Studienbüro Biologie zur Verfügung gestellt bekommen habe? oder muss ich mir da noch eine amtlich beglaubigte Version vom Studienbüro holen?
- Sonderantrag: Ich habe einen Antrag als Härtefall gestellt. Reicht es aus eine beglaubigte Kopie meines Schwerbehindertenausweises beizufügen? Ansonsten hab ich bei der Bewerbung noch ein von mir selbst verfasstes Schreiben und ein Schreiben vom Arzt beigefügt gehabt.
- Bei der Online Bewerbung habe ich angegeben, dass ich als studentische Hilfskraft gearbeitet habe. Muss ich eine beglaubigte Kopie meines Vertrags zum Beleg beifügen?
- Außerdem ist es erforderlich Englisch Sprachkenntnisse für den Masterstudiengang Biologie vorzuweisen. Reicht hierfür das beglaubigte Abiturszeugnis?

Mit freundlichen Grüßen
Lynn
Re: Immatrikulationsunterlagen - Papierlose Bewerbung
Hallo Lynn,

ich gehe davon aus, dass Sie Studentin an der Uni Hamburg sind. Dann ist für die Immatrikulation eine einfache Kopie/der Ausdruck des Transcripts of Records ausreichend.

Beim Sonderantrag müssen alle Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises allein wäre als Nachweis nicht ausreichend gewesen um den Antrag zu genehmigen. Sie sollten daher auch das Schreiben des Arztes im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einreichen. Beachten Sie dabei bitte, dass Originale nach der Immatrikulation nicht zurück gegeben werden.
Ihre persönliche Begründung ist nicht erneut erforderlich.

Ja, da Sie die Anstellung als studentische Hilfskraft in der Online-Bewerbung angegeben haben, müssen Sie einen amtlich beglaubigten Nachweis über die Anstellung einreichen. Denkbar ist der Arbeitsvertrag, aber auch ein Schreiben Ihres Vorgesetzten oder ein Arbeitszeugnis.

Wenn aus dem Abiturzeugnis 7 Schuljahre Englisch hervor gehen, ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses als Englischnachweis ausreichend.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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