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Modellstudiengang medizin

Verfasst: So 26. Aug 2018, 01:26
von Marchilini
Hallo,

Ich studiere in Ulm Zahnmedizin im 5 FS und möchte nach Hamburg zum Modellstudiengang Medizin ins höhere Semester wechseln. ( wegen meinem Sohn).
Anrechnungsbescheid vom Landesprüfungsamt über 3 Semester Medizin liegt vor.
Die Universitätsklinik Hamburg bat mich darum Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Wie läuft hier das Bewerbungsverfahren für das höhere Semester für den Modellstudiengang Medizin ab?
Danke :)

Re: Modellstudiengang medizin

Verfasst: Mo 27. Aug 2018, 10:09
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Marchilini,

Sofern Sie vom Landesprüfungsamt eine Anrechnung von 3 Semestern, aber keine Bestätigung der Gleichwertigkeit Ihres bisherigen Studiums mit der Ersten Abschnittsprüfung der Ärztlichen Prüfung erhalten haben, ist eine Bewerbung für ein höheres Semester des Studiengangs Medizin an der Uni Hamburg nicht möglich. Hintergrund dessen ist, dass eine Bewerbung in ein höheres Semester dieses Studiengangs an der Uni Hamburg erst nach dem Ablegen der Ersten Abschnittsprüfung als Bewerbung in den zweiten Studienabschnitt möglich ist. Informationen zu diesem Bewerbungsweg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf In der Regel ist es im Studiengang Zahnmedizin nicht möglich, eine der Ersten Abschnittsprüfung der Ärztlichen Prüfung gleichwertige Prüfung abzulegen, daher ist es wahrscheinlich, dass Ihnen dieser Bewerbungsweg nicht offen steht. Dazu sollten Sie sich aber noch einmal bei Ihrer gegenwärtigen Hochschule hinsichtlich der Möglichkeit des Ablegens einer gleichwertigen Prüfung erkundigen.

Ein Wechsel zum Studiengang Medizin der Uni Hamburg ist daher in Ihrer gegenwärtigen Situation nur über eine Neubewerbung zum ersten Fachsemester möglich. Dazu bewerben Sie sich wieder über hochschulstart.de, eine Bewerbung für die Uni Hamburg ist immer nur zum Wintersemester möglich. Über diesen Weg können Sie daher erst zum Wintersemester 2019/20 an die Uni Hamburg wechseln. Wenn Sie diesen Weg in Erwägung ziehen, sollten Sie beachten, dass Sie von der Medizinischen Fakultät nach einer Bewerbung für das 1. Fachsemester in der Regel auch dann nicht hochgestuft werden, wenn Sie bereits Teile des 1. Studienabschnitts absolviert haben. Bevor Sie diesen Weg einschlagen, sollten Sie sich daher, falls das nicht schon in Ihrem ersten Kontakt mit der Medizinischen Fakultät thematisiert wurde, dort noch einmal danach erkundigen, was es für Ihre Studiendauer bedeuten würde, wenn Sie diesen Weg gehen würden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Modellstudiengang medizin

Verfasst: Do 30. Aug 2018, 23:02
von Marchilini
Hallo,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Gleichwertigkeitsbestätigung, gilt dies für Zahnmedizin und Medizin und wo kann ich diese Beantragen? Ich habe ja vom Landesprüfungsamt den Nachweis das meine Zahnmedizinischen Leistungen dem 3 Semester in Medizin gleichstehen. Für den Modellstudiengang Medizin müssen die Studenten keine ärztliche Prüfung ablegen da Praxis und Theorie ineinander Verlaufen? Im Flyer für die Bewerbung Medizin und Zahnmedizin steht das eine Bewerbung in die Vorklinik nicht möglich ist aber zum Modellstudiengang steht nichts weiter. Deshalb ist mir hier nicht ganz klar ob diese Regelungen auch auf den Modellstudiengang Medizin gelten.

Ich freue mich auf weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Marchilini

Re: Modellstudiengang medizin

Verfasst: Do 30. Aug 2018, 23:18
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Marchilini,

Die Regelung gilt auch für den Modellstudiengang Medizin. Auch hier muss eine erste Abschnittsprüfung der Ärztlichen Prüfung abgelegt werden, ob wohl der Studiengang vom Ablauf her anders organisiert ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling