ich habe gerade eine Masterbewerbung Soziologie am laufen. Mich würde gerade dringend interessieren, bis wann - im Falle einer Zulassung - der endgültige Nachweis über den BA-Abschluss eingereicht werden muss. Ich schreibe gerade noch an der Arbeit.
Sie müssen den Nachweis über das abgeschlossene BA-Studium spätestens bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) einreichen. Sollten Sie nicht an der Uni Hamburg, sondern an einer anderen Hochschule studieren, denken Sie bitte daran, dass die Ausstellung des Zeugnisses ggf. Zeit in Anspruch nimmt, die Sie einplanen sollten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ich habe eine Frage, die sich daran anschließt: Ich bin für einen Master in Hamburg zugelassen und schreibe an einer anderen Universität erst Ende September die letzte Bachelor-Klausur. Was geschieht im Falle eines Nichtbestehens der Prüfungsleistung? Kann die Klausur bis zum 31.3. (unter Berücksichtigung der benötigten Zeit zur Zeugniserstellung) wiederholt werden? In diesem Fall müsste der Studierende vermutlich gleichzeitig an beiden Universitäten eingeschrieben sein. Könnten fehlende Leistungen auch in Hamburg oder an einer Fernuni erbracht und von der Hochschule, an der der Bachelor abgelegt wird, anerkannt werden? Was geschieht mit erbrachten Leistungen an der Universität in Hamburg, wenn sich im März herausstellt, dass der Bachelor nicht abgeschlossen werden konnte?
Sofern Sie an Ihrer jetzigen Hochschule die Möglichkeit haben, diese Klausur nachzuholen, können Sie dies tun. Von Seiten der Uni Hamburg ist es nur wichtig, dass Sie bis zum 31.03.2016 nachweisen können, dass Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben. Sie können für die Zeit, die Sie innerhalb des ersten Mastersemesters benötigen, um Ihr Bachelorstudium abzuschließen, parallel an Ihrer jetzigen Hochschule eingeschrieben bleiben. Die Exmatrikulationsbescheinigung reichen Sie dann mit Ihrem Abschlusszeugnis ein. Fehlende Leistungen im Bachelor einer anderen Hochschule können Sie nicht an der Uni Hamburg erbringen, wenn Sie für einen Masterstudiengang eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg