Master Health Economics Immatrikulation
Verfasst: Mo 27. Aug 2018, 12:17
Hallo,
ich habe ein paar Fragen.
1. Welche Checkliste für die Immatrikulation des Studiengangs "Health Economics & Health Care Management" sollte ich verwenden? Bewerbung erfolgte online, als auch in Papierform.
2. Derzeit bin ich noch an der Hochschule in Rosenheim als B.Sc. immatrikuliert, bis ich meine Bachelorarbeit Ende September abgeben werde. Ebenso bin ich für das kommende Semester noch immatrikuliert. Benötige ich somit einen Exmatrikulationsanstrag? Sobald ich meine BA abgegeben habe und diese kontrolliert wurde, werde ich von der Hochschule Rosenheim automatisch exmatrikuliert.
3. Wo erhalte ich eine beglaubigte Kopie meiner Sprachkenntnisse? Ist dies für den Masterstudiengang notwendig? Soweit ich das richtig verstanden habe, wird nur die Bestätigung benötigt, welche ich bereits bei der Bewerbung eingereicht habe oder?
4. Laut meiner Recherche reicht die Einreichung des Immatrikulationsantrags, der Nachweis der KV und die umgehende Einreichung des B.Sc. Zeugnisses nach Aushändigung bis zum Ende des Wintersemesters? Liege ich da richtig? Oder was muss ich noch einreichen?
Vielen Dank für ihre schnelle Hilfe!
Herzliche Grüße,
Max Fischbacher
ich habe ein paar Fragen.
1. Welche Checkliste für die Immatrikulation des Studiengangs "Health Economics & Health Care Management" sollte ich verwenden? Bewerbung erfolgte online, als auch in Papierform.
2. Derzeit bin ich noch an der Hochschule in Rosenheim als B.Sc. immatrikuliert, bis ich meine Bachelorarbeit Ende September abgeben werde. Ebenso bin ich für das kommende Semester noch immatrikuliert. Benötige ich somit einen Exmatrikulationsanstrag? Sobald ich meine BA abgegeben habe und diese kontrolliert wurde, werde ich von der Hochschule Rosenheim automatisch exmatrikuliert.
3. Wo erhalte ich eine beglaubigte Kopie meiner Sprachkenntnisse? Ist dies für den Masterstudiengang notwendig? Soweit ich das richtig verstanden habe, wird nur die Bestätigung benötigt, welche ich bereits bei der Bewerbung eingereicht habe oder?
4. Laut meiner Recherche reicht die Einreichung des Immatrikulationsantrags, der Nachweis der KV und die umgehende Einreichung des B.Sc. Zeugnisses nach Aushändigung bis zum Ende des Wintersemesters? Liege ich da richtig? Oder was muss ich noch einreichen?
Vielen Dank für ihre schnelle Hilfe!
Herzliche Grüße,
Max Fischbacher