Hallo,
ich habe einen Matserstudienplatz an der Uni Hamburg erhalten (Deutsch, Spanisch auf Lehramt) und würde diesen Platz gerne annehmen. Den Zulassungsbescheid habe ich bereits ausgefüllt.
Ich bin derzeit noch an der Uni Potsdam eingeschrieben, an der ich erst kürzlich meine Bachelorarbeit eingereicht habe. Da mein Dozent mir erst Ende September sagen wird, ob ich die BA bestanden habe, habe ich mich vorsorglich an der Uni Potsdam zurückgemeldet, um notfalls den Prüfungsanspruch behalten zu können. Ich wollte mich dann exmatrikulieren, sobald mir mein Dozent sicher sagen wird, dass ich bestanden habe.
Stellt die vorsorgliche Rückmeldung nun ein Problem für die Masterplatz Annahme an der Uni Hamburg dar? Oder ist das nicht relevant, solange ich bis Mitte Oktober eine Exmatrikulation nachweisen kann?
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Cachete am So 15. Sep 2019, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Aimi,
Das ist kein Problem. Für den Übergang vom Bachelor zum Master gilt, dass Sie bis zu ein Semester noch an Ihrer vorherigen Hochschule eingeschrieben bleiben dürfen. Die Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie bis spätestens 31.03.2019 zusammen mit Ihrem Bachelorzeugnis einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist kein Problem. Für den Übergang vom Bachelor zum Master gilt, dass Sie bis zu ein Semester noch an Ihrer vorherigen Hochschule eingeschrieben bleiben dürfen. Die Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie bis spätestens 31.03.2019 zusammen mit Ihrem Bachelorzeugnis einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Aber wieso steht auf der Hompage der Uni Hamburg dann: Die Exmatrikulationsbescheinigung kann mit Datum zum Ende des laufenden Semesters ausgestellt sein, Sie dürfen jedoch mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sein. Somit muss bei Beginn Ihres Studiums zum Sommersemester spätestens der 31.03. eines Jahres und zum Wintersemester der 30.09. eines Jahres aus der Bescheinigung hervorgehen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html).
Weiter heißt es dort: Die Exmatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist.
Es ist in Ihrem eigenen Interesse, die fehlende Bescheinigung nach Ende der Einschreibfrist so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen. Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen nicht vollständig sind.
Dort steht ja eindeutig, dass ich die Bescheinigung bis spätestens Mitte Oktober einreichen sollte und dass ich nicht zeitgleich an zwei Unis eingeschrieben sein darf.
Liebe Grüße
Aber wieso steht auf der Hompage der Uni Hamburg dann: Die Exmatrikulationsbescheinigung kann mit Datum zum Ende des laufenden Semesters ausgestellt sein, Sie dürfen jedoch mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sein. Somit muss bei Beginn Ihres Studiums zum Sommersemester spätestens der 31.03. eines Jahres und zum Wintersemester der 30.09. eines Jahres aus der Bescheinigung hervorgehen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html).
Weiter heißt es dort: Die Exmatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist.
Es ist in Ihrem eigenen Interesse, die fehlende Bescheinigung nach Ende der Einschreibfrist so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen. Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen nicht vollständig sind.
Dort steht ja eindeutig, dass ich die Bescheinigung bis spätestens Mitte Oktober einreichen sollte und dass ich nicht zeitgleich an zwei Unis eingeschrieben sein darf.
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Cachete am So 15. Sep 2019, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Aimi,
Bitte beachten Sie auch den direkt folgenden Abschnitt "Besonderheit bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang" auf der Webseite, die Sie verlinken
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte beachten Sie auch den direkt folgenden Abschnitt "Besonderheit bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang" auf der Webseite, die Sie verlinken

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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