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Alte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) amtlich beglaubigt einreichen

Verfasst: Do 30. Aug 2018, 09:31
von Larifarry
Liebes Campus-Center Forum Team,
ich wurde für den Masterstudiengang Medienwissenschaften angenommen. Gestern wollte ich meine einzureichenden Dokumente beglaubigen lassen. Zu meinem Schreck fiel mir auf das mir mein Abiturzeugnis nur noch in Form von zwei beglaubigter Kopien vorliegt.
Im Bürgeramt sagte man mir das man von einer beglaubigten Kopie leider nicht eine weitere beglaubigte Kopie anfertigen darf. Daraufhin rief ich meine Schule an und erbat um die neue Ausstellung eines Zeugnisses. Diese konnte mir allerdings nicht die rechtzeitige ausstellung bis 5. Septemebr garantieren.
Nun meine Frage; ich besitzte zwei offizielle, von meinem Bürgerbüro amtlich beglaubigte Kopien, meines Abiturzeugnisses. Die eine ist vom 15.08.2014 und die andere vom 08.09.14 mit Hinweis zur Vorlage für die Uni Trier bzw. die Uni Siegen. Wäre es möglich das ich eine oder beide dieser Kopien einreichen als Dokument für meine HZB? Ich habe sonst Angst die einschreibefrist zu verpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Larissa Jacobs

Re: Alte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) amtlich beglaubigt einreichen

Verfasst: Do 30. Aug 2018, 11:53
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe Frau Jacobs,

bitte reichen Sie in dem Fall eine der beiden "alten" amtlich beglaubigte Kopien Ihres Abiturzeugnis zur Immatrikulation an der Uni Hamburg ein.

Sie können die amtliche Beglaubigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch nachreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html (unter "Nachreichung"). Dazu sollten Sie aber mindestens eine einfache Kopie des Abiturzeugnisses zur Immatrikulation einreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch