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rechtskräftige Exmatrikulation

Verfasst: So 2. Sep 2018, 11:04
von christinabade
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in STiNE bereits den Antrag auf Exmatrikulation abgeschickt. Dort stand der Hinweis, die Exmatrikulation sei erst mit der postalischen Zusendung des Antrags rechtskräftig.

Hat es irgendwelche Auswirkungen, dass ich den Antrag in STiNE abgesendet habe. Wäre es möglich noch anders zu entscheiden?

Sollte ich mich für die Exmatrikulation entscheiden: Reicht es hierfür aus, den Antrag über die Druckansicht auszudrucken, zu unterschreiben und zuzusenden?

Vielen Dank!

cb

Re: rechtskräftige Exmatrikulation

Verfasst: So 2. Sep 2018, 19:54
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo christinabade,

Sie werden nicht exmatrikuliert, so lange der unterschriebene Antrag in Papierform nicht bei der Uni Hamburg eingegangen ist. Daher können Sie sich auch noch gegen die Exmatrikulation entscheiden, wenn Sie diesen noch nicht abgesendet haben.

Sollten Sie sich für die Exmatrikulation entscheiden, reicht die Zusendung des ausgedruckten und unterschriebenen Antrags aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling