rechtskräftige Exmatrikulation
Verfasst: So 2. Sep 2018, 11:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in STiNE bereits den Antrag auf Exmatrikulation abgeschickt. Dort stand der Hinweis, die Exmatrikulation sei erst mit der postalischen Zusendung des Antrags rechtskräftig.
Hat es irgendwelche Auswirkungen, dass ich den Antrag in STiNE abgesendet habe. Wäre es möglich noch anders zu entscheiden?
Sollte ich mich für die Exmatrikulation entscheiden: Reicht es hierfür aus, den Antrag über die Druckansicht auszudrucken, zu unterschreiben und zuzusenden?
Vielen Dank!
cb
ich habe in STiNE bereits den Antrag auf Exmatrikulation abgeschickt. Dort stand der Hinweis, die Exmatrikulation sei erst mit der postalischen Zusendung des Antrags rechtskräftig.
Hat es irgendwelche Auswirkungen, dass ich den Antrag in STiNE abgesendet habe. Wäre es möglich noch anders zu entscheiden?
Sollte ich mich für die Exmatrikulation entscheiden: Reicht es hierfür aus, den Antrag über die Druckansicht auszudrucken, zu unterschreiben und zuzusenden?
Vielen Dank!
cb