Liebes Campus Center Team,
momentan befinde ich mich in meinem Auslandssemester für das ich mich gerne an der Uni Hamburg beurlauben lassen möchte. Ab Februar werde ich ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Für das Praktikum brauche ich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Inwiefern unterscheidet sich die Immatrikulationsbescheinigung bei einem Urlaubssemester von der bei einem normalen Fachsemester? Erhalte ich bei einem Urlaubssemester trotzdem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung für mein Praktikum?
Danke und freundliche Grüße
Verena
Liebe Verena,
Sie finden Informationen zum Urlaubssemester unter: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung.
Auch wenn Sie ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen, bleiben Sie dennoch an der Uni Hamburg regulär immatrikuliert. Während eines Urlaubssemesters ist der volle Semesterbeitrag zu bezahlen. Sie erhalten nach Ihrer Rückmeldung (Bezahlung des Semesterbeitrags) auch eine gültige Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente". Der einzige Unterschied ist, dass auf der Immatrikulationsbescheinigung ebenfalls das Urlaubssemester vermerkt ist.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie finden Informationen zum Urlaubssemester unter: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung.
Auch wenn Sie ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen, bleiben Sie dennoch an der Uni Hamburg regulär immatrikuliert. Während eines Urlaubssemesters ist der volle Semesterbeitrag zu bezahlen. Sie erhalten nach Ihrer Rückmeldung (Bezahlung des Semesterbeitrags) auch eine gültige Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente". Der einzige Unterschied ist, dass auf der Immatrikulationsbescheinigung ebenfalls das Urlaubssemester vermerkt ist.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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