Beurlaubung = gültige Immatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 08:34
Liebes Campus Center Team,
momentan befinde ich mich in meinem Auslandssemester für das ich mich gerne an der Uni Hamburg beurlauben lassen möchte. Ab Februar werde ich ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Für das Praktikum brauche ich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Inwiefern unterscheidet sich die Immatrikulationsbescheinigung bei einem Urlaubssemester von der bei einem normalen Fachsemester? Erhalte ich bei einem Urlaubssemester trotzdem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung für mein Praktikum?
Danke und freundliche Grüße
Verena
momentan befinde ich mich in meinem Auslandssemester für das ich mich gerne an der Uni Hamburg beurlauben lassen möchte. Ab Februar werde ich ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Für das Praktikum brauche ich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Inwiefern unterscheidet sich die Immatrikulationsbescheinigung bei einem Urlaubssemester von der bei einem normalen Fachsemester? Erhalte ich bei einem Urlaubssemester trotzdem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung für mein Praktikum?
Danke und freundliche Grüße
Verena