Urlaubssemester

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Mila5
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Bearbeitet Urlaubssemester

Beitrag von Mila5 »

Hallo liebes Campus-Center Team,
ich habe eine Frage bezüglich eines Urlaubssemesters. Auf der Internetseite des Campus Centers steht ja, dass man in einem Uraubssemester keine Studien-oder Prüfungsleistungen erbringen kann, abgesehen von der Abschlussprüfung. Bezieht sich das mit der Abschlussprüfung auf das gesamte Abschlussmodul oder nur auf die mündliche Prüfung nach der Bachelorarbeit? Also dürfte ich während eines Urlaubssemesters das Kolloquium besuchen oder nicht?

Vielen Dank für eine Antwort!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Mila5,

bitte teilen Sie uns mit, in welchem Studiengang Sie studieren, dann können wir Ihnen bei Ihrer Frage weiter helfen.

Unabhängig vom Studiengang stellt sich die Frage, warum Sie sich beurlauben lassen möchten, wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen können. Bitte schreiben Sie uns hierzu auch noch ein bisschen mehr - ggf. ist eine Beurlaubung auch gar nicht nötig.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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Mila5
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Mila5 »

Liebes Campus Center Team,
ich studiere Anglistik/Amerikanistik im Bachelor, nicht auf Lehramt. Ich komme jetzt in das 7. Semester, und wollte eigentlich jetzt meine Bachelorarbeit schreiben, habe mich dann aber doch noch dafür entschieden ab Januar ein Auslandssemester in Frankreich zu machen und die Bachelorarbeit danach zu schreiben. Dennoch würde ich jetzt im Winter schon das Kolloquium besuchen wollen, habe aber überlegt, ein Urlaubssemester zu beantragen, da ich ja bereits im Januar weggehe, und auch, weil ich am Ende dann doch nur 7 Fachsemester offiziell studiert hätte. Das wäre mir allerdings auch nicht so wichtig; ich wollte nur einmal nachfragen ob das mit dem Kolloquium überhaupt möglich wäre.

Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Mila5,

Das Kolloquium im Bachelorstudiengang Anglistik/Amerikanistik ist eine Studienleistung im Rahmen des Abschlussmoduls und kein Teil der Prüfung, daher dürfen Sie es nicht besuchen, wenn Sie beurlaubt sind.

Studienorganisatorisch hätte die Beurlaubung für Sie bei der Sachlage, die Sie beschreiben, auch keinerlei Vorteile, da für Sie keine Fristen laufen, die durch die Beurlaubung ausgesetzt würden. Auch der Semesterbeitrag reduziert sich bei einer Beurlaubung nicht.

In der Tat würde ein Urlaubssemester nicht als Fachsemester gezählt. Das ist aber nicht relevant, sofern die Fachsemesterzahl für Sie nicht in Bezug auf BAföG oder andere Förderungen eine Rolle spielt. Die Zahl der Fachsemester wird in Ihrem Zeugnis nicht ausgewiesen und die Dauer Ihres Studiums würde sich ja durch das Urlaubssemester nicht verkürzen, da diese nur vom Datum der letzte Prüfung abhängt.

Was Sie allerdings noch beachten müssen, wenn sich Ihr Studium letztlich auf 8 Fachsemester beläuft, ist, dass Sie vor dem Ende des 8. Fachsemesters verpflichtet sind, an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Dies können Sie bei Lehrenden Ihres Studiengangs tun.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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