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Fragen zur Einschreibung

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 12:03
von Aneissi
Hallo,

Ich habe einige Fragen zur Einschreibung an der Uni-hh.
Für diese werden die Hochschulzugangsberechtigung, der Immatrikulationsantrag sowie der Krankenversicherungsnachweis benötigt. Da ich momentan aufgrund eines Auslandsaufenthalts verhindert bin, würde ich gerne wissen, ob eine Kopie des Abiturzeugnis reicht und ob eine Nachreichung des Krankenversicherungsnachweis nur für Internationale Bewerber möglich ist oder auch für deutsche Bewerber gilt.
Sollte dies der Fall sein, würde ich zuerst den Immatrikulationsantrag und eine Kopie der HZB versenden und nach meiner Ankunft in Deutschland den Krankenversicherungsnachweis nachreichen. Wäre das so möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Fragen zur Einschreibung

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 13:54
von Campus-Center - BK
Hallo,

bitte beachten Sie, dass Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen müssen. Einfache Kopien reichen nicht. EIne Nachreichung der Krankenversicherung ist auch für deutsche Studienbewerber möglich, allerdings nur bis zu 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist. Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation für Studienanfänger (EU) finden SIe hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... chelor.pdf

Mit besten Grüßen

Re: Fragen zur Einschreibung

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 12:03
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki