Moin liebes Team für Studierendenangelegenheiten und liebe andere User, ich habe eine kurze Frage bezüglich der Frist zur Rückmeldung im kommenden Wintersemester:
In der Nachricht, die drüber informierte, dass der Zahlträger für den Semesterbeitrag bereit stünde, wurde gesagt, dass die Rückmeldefrist am 01.10.2018 ende.
Bedeutet dies, dass man bis inklusive dem 01.10.2018 den Semesterbeitrag überweisen kann, um immatrikuliert zu bleiben? Also kann man die Überweisung auch an diesem Tag vornehmen?
Hallo KCS,
Der Beitrag muss bis zum 01.10. an der Uni Hamburg eingegangen sein, eine Zahlung am 01.10. reicht also nicht aus. Sollte der Beitrag verspätet eingehen, können Sie trotzdem immatrikuliert bleiben, müssen dann aber eine Gebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Beitrag muss bis zum 01.10. an der Uni Hamburg eingegangen sein, eine Zahlung am 01.10. reicht also nicht aus. Sollte der Beitrag verspätet eingehen, können Sie trotzdem immatrikuliert bleiben, müssen dann aber eine Gebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Campus-Center
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