Hallo!
Ich werde ab kommendem Semester sowohl an der Hamburger UNi, als auch an der Hochschule für Bildende Kunst studieren. Ich werde also voraussichtlich 2 Mal Semesterbeitrag zahlen müssen. Kann ich mir einen Teil erstatten lassen (also mindestens das Semesterticket?) und wie beantrage ich das?
Herzliche Grüße
Liebe Frau Müller,
die Erstattung erfolgt direkt durch den HVV. Bitte fragen Sie bei der Fahrgeldstelle des HVV nach, was Sie für einen Erstattung dort vorlegen müssen: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... olle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
die Erstattung erfolgt direkt durch den HVV. Bitte fragen Sie bei der Fahrgeldstelle des HVV nach, was Sie für einen Erstattung dort vorlegen müssen: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... olle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
ich stehe vor dem gleichen Problem wie Frau Müller. Ich habe sowohl bei der Abonenntenstelle der Hochbahn als auch der S-Bahn Fahrpreisnacherhebung (der von Ihnen angegebene Link) telefonisch nachgefragt und beide waren nicht zuständig. Hat sich der Ansprechpartner hierfür geändert?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
David Hirsch
ich stehe vor dem gleichen Problem wie Frau Müller. Ich habe sowohl bei der Abonenntenstelle der Hochbahn als auch der S-Bahn Fahrpreisnacherhebung (der von Ihnen angegebene Link) telefonisch nachgefragt und beide waren nicht zuständig. Hat sich der Ansprechpartner hierfür geändert?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
David Hirsch
Lieber Herr Hirsch,
Leider ist alles, was ich dazu weiß, dass die Erstattung weiterhin nicht über die Hochschulen, sondern über den HVV erfolgt. Die verlinkte Anlaufstelle ist auch weiterhin die mir bekannte - und wurden vom HVV keine Änderungen mitgeteilt. Bitte versuchen Sie es dort einfach noch einmal, vielleicht war es einfach ein Fall von Unwissenheit der Person, die Sie erreicht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Leider ist alles, was ich dazu weiß, dass die Erstattung weiterhin nicht über die Hochschulen, sondern über den HVV erfolgt. Die verlinkte Anlaufstelle ist auch weiterhin die mir bekannte - und wurden vom HVV keine Änderungen mitgeteilt. Bitte versuchen Sie es dort einfach noch einmal, vielleicht war es einfach ein Fall von Unwissenheit der Person, die Sie erreicht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
ich habe nun nochmal etwas recherchiert: Die Fahrgeldstelle des HVV kann nur eine Erstattung gegen eine Exmatrikulationsbescheinigung durchführen. Man hat mich dort an das Studierendenwerk verwiesen, dass für die Rückerstattung zuständig ist. Der Antrag dafür muss i.d.R. aber bereits zu Beginn des Semesters gestellt werden, siehe https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung
Beste Grüße
David Hirsch
ich habe nun nochmal etwas recherchiert: Die Fahrgeldstelle des HVV kann nur eine Erstattung gegen eine Exmatrikulationsbescheinigung durchführen. Man hat mich dort an das Studierendenwerk verwiesen, dass für die Rückerstattung zuständig ist. Der Antrag dafür muss i.d.R. aber bereits zu Beginn des Semesters gestellt werden, siehe https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung
Beste Grüße
David Hirsch
Lieber Herr Hirsch,
Meines Wissens nach erstattet das Studierendenwerk nur bei Ortsabwesenheit, Krankheit etc. Ich werde dort aber auch noch einmal nachfragen, ob sich dies geändert hat. Herzlichen Dank für den Hinweis.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Meines Wissens nach erstattet das Studierendenwerk nur bei Ortsabwesenheit, Krankheit etc. Ich werde dort aber auch noch einmal nachfragen, ob sich dies geändert hat. Herzlichen Dank für den Hinweis.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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