Bearbeitet Krankenkassenbescheinigung - Versichertennummer?
Hallo,
ich habe heute die letzte fehlende Anlage für meinen Immatrikulationsantrag (Studiengang: Medizin) erhalten: die Versicherungsbescheinigung (Techniker Krankenkasse). Allerdings habe ich festgestellt, dass auch dem Schreiben lediglich meine allgemeinen Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnort) sowie die Betriebsnummer aufgeführt sind; die Versichertennummer fehlt. Stellt dies für die Bescheinigung, respektive die Immatrikulation, ein Problem dar? Beigefügt wurden lediglich noch zwei, von der Universität auszufüllende, Meldebescheinigungen an die Techniker Krankenkasse.

Für etwaige Antworten danke ich im Voraus! :)
LandRuh
Re: Krankenkassenbescheinigung - Versichertennummer?
Liebe/r LandRuh,

leider ja. Aus der Krankenversicherungsbescheinigung muss die Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versichertennummer hervorgehen. Sie müssen erneut Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Nachreichen der Bescheinigung bis zu 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist Zeit haben.

Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung bei der Immatrikulation finden Sie auf der folgende Seite:
http://www.uni-hamburg.de/kv

Meldebescheinigungen für die Krankenkasse werden von der Universität Hamburg nicht ausgefüllt. Nach Erhalt der STiNE-Zugangsdaten können Sie sich die entsprechenden Semesterbescheinigungen selber ausdrucken und Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Krankenkassenbescheinigung - Versichertennummer?
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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