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Urlaub und Nachrückverfahren
Verfasst: Do 20. Sep 2018, 16:12
von ingreen
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe eine Frage zum Nachrückverfahren.
Sollte ich durch das Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten, wieviele Tage hätte ich dann Zeit diesen anzunehmen? Ich befinde mich Anfang Oktober für 7 Tage im Ausland/ Urlaub. Könnte ich den Platz auch erstmal online bestätigen? Oder muss ich meinen Urlaub irgendwo anmelden?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße!
Re: Urlaub und Nachrückverfahren
Verfasst: Do 20. Sep 2018, 19:34
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo ingreen,
Wenn Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, haben Sie 7 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen. Online können Sie die Annahme nicht bestätigen, sondern Sie müssen den Immatrikulationsantrag und weitere Dokumente an der Uni Hamburg per Post einreichen. Sie können aber einer Person Ihres Vertrauens vor Ort eine Vollmacht ausstellen, bevor Sie in den Urlaub fahren, dann kann diese Person den Immatrikulationsantrag für Sie unterschreiben und die Dokumente für Sie einreichen:
https://www.uni-hamburg.de/vollmacht
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Urlaub und Nachrückverfahren
Verfasst: Do 27. Sep 2018, 13:26
von ingreen
Vielen Dank für Ihre Antwort.
2 Fragen sind noch aufgetauscht:
-Den Immatrikulationsantrag würde ich dann bei evtl. Zulassung durch das Nachrückverfahren über den STINe Account erhalten?
- Hat ein Nachrückverfahren für Psychologie bereits begonnen?
Vielen Dank!
MfG!
Re: Urlaub und Nachrückverfahren
Verfasst: Do 27. Sep 2018, 20:06
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo ingreen,
Den Immatrikulationsantrag erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid über Ihr STiNE-Account.
Ein Nachrückverfahren für Psychologie hat noch nicht statt gefunden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling