Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin momentan noch im Master Human Resource Management eingeschrieben und würde mich auch zum kommenden Wintersemester zurückmelden, da als einzige Leistung noch die Note für meine bereits abgegebene Masterthesis fehlt. Gerne würde ich mich für kommendes WiSe beurlauben lassen da ich wie gesagt keine Leistungen mehr erbringen werde und nun auch schon Vollzeit arbeite. Welchen Grund für die Beurlaubung gebe ich denn in diesem Fall am besten an und sollte ich ggfs. Nachweise einreichen?
Vielen Dank und beste Grüße
Alexandra Ballnat
Hallo Frau Ballnat,
eine Beschäftigung in Vollzeit ist kein Grund für eine Beurlaubung.
Wenn Sie sich für das Wintersemester noch zurück melden wollen, zählt es als ganz normales Fachsemester, auch wenn Sie keine Leistungen mehr erbringen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich verspätet zurückzumelden, sollten Sie die Prüfung nicht bestehen. Dafür fallen allerdings zusätzliche Gebühren an.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
eine Beschäftigung in Vollzeit ist kein Grund für eine Beurlaubung.
Wenn Sie sich für das Wintersemester noch zurück melden wollen, zählt es als ganz normales Fachsemester, auch wenn Sie keine Leistungen mehr erbringen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich verspätet zurückzumelden, sollten Sie die Prüfung nicht bestehen. Dafür fallen allerdings zusätzliche Gebühren an.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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