Ohne Bescheinigung arbeiten
Verfasst: Mo 1. Okt 2018, 13:32
Hallo,
ich möchte als Werkstudentin arbeiten gehen. Arbeitsplatz hätte ich auch schon. Dürfte ich ab heute als Werkstudentin arbeiten, ohne die Immatrikulationsbescheinigung bereits bekommen zu haben? Oder gelte ich erst mit Erhalt der Bescheinigung offiziell als Studentin?
Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und schonmal danke im Voraus!
ich möchte als Werkstudentin arbeiten gehen. Arbeitsplatz hätte ich auch schon. Dürfte ich ab heute als Werkstudentin arbeiten, ohne die Immatrikulationsbescheinigung bereits bekommen zu haben? Oder gelte ich erst mit Erhalt der Bescheinigung offiziell als Studentin?
Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und schonmal danke im Voraus!