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Nachrückverfahren Jura

Verfasst: Mo 1. Okt 2018, 17:47
von SoerenGresikowski
Guten Tag

Re: Nachrückverfahren Jura

Verfasst: Mo 1. Okt 2018, 20:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo SoerenGresikowski,

Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung ist nicht relevant. Wichtig ist nur, dass aus dem Text der Bescheinigung hervorgeht, dass Sie mit Wirkung zum 30.09.2018 an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikuliert sind. Damit ist die Bedingung erfüllt, dass Sie mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling