Schönen guten Tag,
ich bewerbe mich in Dezedember bei dem propädeutisches Vorsemester und möchte wissen, ob ich nächstes Jahr während des Studiums arbeiten kann. Brauche ich eine Genehmigung der Ausländerbehörde?
Vielen Dank
Victoria
Hallo Victoria,
bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist im ersten Jahr des Aufenthalts eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in der Ferienzeit, vgl. §16 Abs. 3 AufenthG.
Mit freundlichen Grüßen
Immanuel Petermeier
bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist im ersten Jahr des Aufenthalts eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in der Ferienzeit, vgl. §16 Abs. 3 AufenthG.
Mit freundlichen Grüßen
Immanuel Petermeier
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus Center
Universität Hamburg
Campus Center
Universität Hamburg
Guten Tag Herr Petermeier, vielen Dank für Seine Antwort.
In einer Broschüre der Uni HH habe ich gelesen, dass man während des Vorsemesters nich arbeiten kann.
In Studienkolleg Hamburg haben mir gesagt, dass ich arbeiten kann wenn das die Ausländerbehörde erlaubt.
Und Sie sagen mir, dass ich nur in den Ferien arbeiten kann.
Ich war gestern in der Uni HH und sie wissen auch nicht. Sie sagten, dass ich Ihnen wieder fragen muss.
Was ist denn, was ich machen kann?
Vielen Dank für Seine Hilfe.
Victoria Raffetto Cavallo
In einer Broschüre der Uni HH habe ich gelesen, dass man während des Vorsemesters nich arbeiten kann.
In Studienkolleg Hamburg haben mir gesagt, dass ich arbeiten kann wenn das die Ausländerbehörde erlaubt.
Und Sie sagen mir, dass ich nur in den Ferien arbeiten kann.
Ich war gestern in der Uni HH und sie wissen auch nicht. Sie sagten, dass ich Ihnen wieder fragen muss.
Was ist denn, was ich machen kann?
Vielen Dank für Seine Hilfe.
Victoria Raffetto Cavallo
Liebe Victoria Raffetto Cavallo,
ich antworte hier stellvertretend für meinen Kollegen Herrn Petermeier.
Laut §16 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes darf man im 1. Jahr der Studienvorbereitung nur während der Ferienzeiten arbeiten. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihren individuellen Arbeitsmöglichkeiten und möglichen Sonderregelungen während des propädeutischen Vorsemesters wenden Sie sich am besten bitte direkt an die Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Gallandt-Lautier
ich antworte hier stellvertretend für meinen Kollegen Herrn Petermeier.
Laut §16 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes darf man im 1. Jahr der Studienvorbereitung nur während der Ferienzeiten arbeiten. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihren individuellen Arbeitsmöglichkeiten und möglichen Sonderregelungen während des propädeutischen Vorsemesters wenden Sie sich am besten bitte direkt an die Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Gallandt-Lautier