Hallo,
ich habe ein paar kurze Fragen zu den einzureichenden Unterlagen.
1.) In der Checkliste ist der "Transcript of Records" nur für Bewerbungen, bei denen keine Unterlagen eingereicht werden mussten aufgeführt, dort wird keine beglaubigte Kopie gefordert. Ich musste diesen jedoch bei der Bewerbung mitschicken: Hier verstehe ich die Liste so, dass hiervon nun eine beglaubigte Kopie benötigt wird. Was ist nun korrekt?
2.) Ist es korrekt, dass ich ein beglaubigtes Abiturzeugnis einschicken muss?
3.) Ich nehme an, das online ausgefüllte Bewerbungsformular ist nicht nochmals gefordert.
4.) Ist es richtig, dass ich im Gegensatz zu Lehrämtlern keinen Nachweis erbringen muss, dass ich meine Bachelorarbeit bereits angemeldet habe?
Danke im Voraus.