Bearbeitet erforderliche Imma-Unterlagen nach Zulassung
Guten Tag,
um mich als Promotionsstudentin im Fach Volkskunde/Kulturanthropologie einzuschreiben, muss ich neben dem Bewerbungsformular auch eine Betreuungszusage und eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses vorlegen. Ist das auch dann erforderlich, wenn ich bereits zur Promotion zugelassen bin? Für den Antrag auf Zulassung habe ich beides ja bereits eingereicht.
Herzliche Grüße und vielen Dank!
Re: erforderliche Imma-Unterlagen nach Zulassung
Liebe Anna_o,

Die Betreuungszusage müssen Sie bei einer Promotion an der Fakultät für Geisteswissenschaften nicht erneut einreichen - statt dessen reichen Sie bitte eine Kopie der Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion ein. Sofern Sie Ihren vorherigen Abschluss nicht an der Uni Hamburg erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung aber erneut eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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