Guten Tag,
Ich bin über das Nachrückverfahren noch zugelassen worden und muss mich jetzt innerhalb einer Woche immatrikulieren, deswegen wollte ich fragen, ob die Überweisung des Semesterbeitrags Teil der Immatrikulation ist und wenn ja, wo ich sehen kann, wie viel ich wohin überweisen muss.
Vielen Dank!
LG, Jana
Liebe Jana,
Die Überweisung des Semesterbeitrags ist für die endgültige Immatrikulation erforderlich, Sie müssen und können die Überweisung aber noch nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist tätigen, da Sie für die Überweisung Ihre Matrikelnummer brauchen. Diese erhalten Sie erst nach der vorläufigen Immatrikulation mit Ihren vorläufigen Semesterunterlagen. Überweisen Sie den Beitrag also erst dann, wenn Sie die Unterlagen und Ihre Matrikelnummer haben. Einen Musterzahlträger finden Sie dann in Ihrem STiNE-Account. Für die Überweisung gilt keine feste Frist, Sie sollten aber so schnell wie möglich überweisen, wenn Sie die Matrikelnummer haben, damit Sie zeitig endgültige Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Überweisung des Semesterbeitrags ist für die endgültige Immatrikulation erforderlich, Sie müssen und können die Überweisung aber noch nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist tätigen, da Sie für die Überweisung Ihre Matrikelnummer brauchen. Diese erhalten Sie erst nach der vorläufigen Immatrikulation mit Ihren vorläufigen Semesterunterlagen. Überweisen Sie den Beitrag also erst dann, wenn Sie die Unterlagen und Ihre Matrikelnummer haben. Einen Musterzahlträger finden Sie dann in Ihrem STiNE-Account. Für die Überweisung gilt keine feste Frist, Sie sollten aber so schnell wie möglich überweisen, wenn Sie die Matrikelnummer haben, damit Sie zeitig endgültige Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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