Lieber Herr Stockleben,
wenn Sie sich nicht für den Lehramtsstudiengang zum Wintersemester 18/19 innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. -15.07.) an der Uni Hamburg beworben haben, greift ein mögliches Nachrückverfahren nicht für Sie, da um an einen möglichen Nachrückverfahren teilzunehmen, Sie sich für den Studiengang beworben und einen Ablehnungsbescheid aus Kapazitätsgründen erhalten haben müssten. Wenn beides für Sie nicht zutrifft, können Sie nicht an einem Nachrückverfahren an der Uni Hamburg teilnehmen und müssten sich im kommenden Jahr innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) an der Uni Hamburg für den Lehramtsstudiengang bewerben.
Wenn für einen Studiengang auch die möglichen Nachrückverfahren abgeschlossen sind und immer noch Restplätze vorhanden sind, können Sie sich aber dann noch für einen Restplatz bewerben. Sie finden Informationen zur Restplatzvergabe unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atzvergabe.
Für die Lehramtsstudiengänge standen im letzten Zulassungsverfahren keine Restplätze zur Verfügung und Sie sollten auch im aktuellen Verfahren nicht damit rechnen. Schauen Sie aber bitte in angemessenen Abständen auf die Seite der Restplätze. Wenn auch in diesem Verfahren keine Restplätze für die Lehramtsstudiengänge angeboten werden sollten, ist vielleicht ein anderer Studiengang für Sie interessant?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch