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Immatrikulationsbescheinigung trotz kurzzeitige Überlappung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 18:41
von Reesa2014
Hallo,
bei mir ist es wie folgt:

Mein Erststudium an einer anderen Hochschule ist noch nicht ganz abgeschlossen, da ich noch auf meinem Kolloquiumstermin warte.
Kann ich trotzdem vorher schon die Immatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg erhalten?
Bisher wird mir bei Stine keine angezeigt, obwohl ich den Semesterbeitrag Anfang September überwiesen habe.
Ich habe bisher auch nur einen vorläufigen Studierendenausweis und ein vorläufiges Semesterticket.

Liebe Grüße

Re: Immatrikulationsbescheinigung trotz kurzzeitige Überlappung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 20:24
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Reesa2014,

Bei einer kurzzeitigen Überlappung erhalten Sie die Semesterbescheinigung erst dann, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule eingereicht haben. Sofern Sie an Ihrer vorherigen Hochschule noch eingeschrieben sind, sollte dies auch kein Problem darstellen, da Sie Ihren Studierendenstatus dann durch die Bescheinigung der Einschreibung an der anderen Hochschule nachweisen können.

Sollten Sie sich im Übergang vom Bachelor zum Master befinden, gilt eine Sonderregelung: In dem Fall erhalten Sie eine Semesterbescheinigung, die Ihre bedingte Einschreibung an der Uni Hamburg ausweist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Immatrikulationsbescheinigung trotz kurzzeitige Überlappung

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:18
von Reesa2014
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gilt denn das Gleiche für den Studierendenausweis und das Semesterticket?
Die vorläufigen Dokumente sind nur bis zum 31.10 gültig. Ich weiß allerdings nicht, ob ich vorher noch einen Kolloquiumstermin und folglich auch die Exmatrikulationsbescheinigung bekomme.

Viele Grüße

Re: Immatrikulationsbescheinigung trotz kurzzeitige Überlappung

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 20:24
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Reesa2014,

Auch die endgültigen Semesterunterlagen, d.h. den Studierendenausweis und das Semesterticket, erhalten Sie (außer im Übergang vom Bachelor zum Master) erst dann, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. Wenn Sie diese nicht vor dem 31.10. erhalten, müssten Sie in der Übergangsphase ohne den Ausweis und das Ticket auskommen. Wenn es Ihnen primär um das Ticket geht, sollten Sie beim HVV nachfragen - so lange Sie noch an einer Hochschule in einem anderen Bundesland immatrikuliert sind, gelten für Sie ggf. Vergünstigungen aufgrund Ihres Studierendenstatus dort.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling