Zulassungsvoraussetzung Lehramt Berufsschule
Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 15:17
Hallo,
Auf der Homepage steht:
“wer an einem zwölfmonatigen Betriebspraktikum in seiner beruflichen Fachrichtung teilgenommen hat (Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA): www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html) oder eine in seiner Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung besitzt”
nun zu meiner Frage -
Wenn ich ein Lehramt Studium mit der Fachrichtung Bautechnik und Holztechnik beginnen möchte, zählt dann auch eine Ausbildung zur technischen Produktdesign Assistentin? Oder nur spezifische Ausbildung wie zB die zur Tischlerin?
Liebe Grüße
Auf der Homepage steht:
“wer an einem zwölfmonatigen Betriebspraktikum in seiner beruflichen Fachrichtung teilgenommen hat (Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA): www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html) oder eine in seiner Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung besitzt”
nun zu meiner Frage -
Wenn ich ein Lehramt Studium mit der Fachrichtung Bautechnik und Holztechnik beginnen möchte, zählt dann auch eine Ausbildung zur technischen Produktdesign Assistentin? Oder nur spezifische Ausbildung wie zB die zur Tischlerin?
Liebe Grüße