Hallo, da ich noch vorerst bedingt zugelassen bin für den Master of Education, steht mir noch keine Immatrikulationsbescheinigung im Stine zur Verfügung. Ich benötige für den KfW Studienkredit einen Nachweis in irgendeiner Form einer Studienbescheinung. Können Sie mir eine ausstellen und online stellen bzw. per Mail schicken? Meine Matrikelnummer lautet: 7211485.
Vielen Dank.
Zuletzt geändert von Josy213156 am Mo 1. Jul 2019, 10:19, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Pilz,
Da Sie schreiben, dass Sie bedingt eingeschrieben sind, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Bachelorstudium noch an einer anderen Hochschule abschließen und dort noch immatrikuliert sind. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule an der Uni Hamburg einreichen, erhalten Sie eine Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account - vorher erhalten Sie diese nicht. Sie sollten aber, wenn Sie noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, von dort eine Studienbescheinigung erhalten können. Diese sollte der KfW ebenfalls ausreichen.
Sie haben Ihre Frage nicht nur hier, sondern auch über das Kontaktformular des Campus-Center gestellt - bitte betrachten Sie diese Anfrage damit auch als beantwortet. Da das Campus-Center-Forum und das Kontaktformular des Campus-Center von denselben Teams bearbeitet werden, bitten wir darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Da Sie schreiben, dass Sie bedingt eingeschrieben sind, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Bachelorstudium noch an einer anderen Hochschule abschließen und dort noch immatrikuliert sind. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule an der Uni Hamburg einreichen, erhalten Sie eine Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account - vorher erhalten Sie diese nicht. Sie sollten aber, wenn Sie noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, von dort eine Studienbescheinigung erhalten können. Diese sollte der KfW ebenfalls ausreichen.
Sie haben Ihre Frage nicht nur hier, sondern auch über das Kontaktformular des Campus-Center gestellt - bitte betrachten Sie diese Anfrage damit auch als beantwortet. Da das Campus-Center-Forum und das Kontaktformular des Campus-Center von denselben Teams bearbeitet werden, bitten wir darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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