Hallo liebes Campus-Center-Forum-Team,
ich habe im August fristgerecht den Immatrikulationsantrag und HZB an die Uni HH geschickt um im Novemeber 18 mein PJ anzutreten.
Ich habe nun letzte Woche das M2 (2. Staatsexamen) geschrieben und muss aber laut IMPP mind. 4 Wochen auf das Zeugnis warten.
Jetzt kann ich mich an meiner derzeitigen Universiät nicht exmatrikulieren ohne de Nachweis des bestandenen M2 zu haben, und die Uni HH würde mich ohne bestandenes M2 nicht immatrikulieren.
Gibt es eine Frist in dem die fehlenden Nachweise/Dokumente für die Immatrikulation an der Uni HH eingereicht werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
l.k.
Hallo I.k.,
Die Frist zur Nachreichung für das 2. Staatsexamen an der Uni Hamburg korrespondiert mit der Ausstellung des Zeugnisses durch das IMPP - für Ihre Immatrikulation ist es also nicht problematisch, wenn die Erstellung 4 Wochen dauert.
Etwas problematischer könnte es sein, wenn Sie sich ohne das Zeugnis an Ihrer vorherigen Hochschule nicht exmatrikulieren können, da sie die Exmatrikulationsbescheinigung von dort an der Uni Hamburg einreichen müssen, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen zu erhalten. Ggf. müssen Sie also auf diese warten, bis Ihre vorherige Hochschule Sie exmatrikuliert hat.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Frist zur Nachreichung für das 2. Staatsexamen an der Uni Hamburg korrespondiert mit der Ausstellung des Zeugnisses durch das IMPP - für Ihre Immatrikulation ist es also nicht problematisch, wenn die Erstellung 4 Wochen dauert.
Etwas problematischer könnte es sein, wenn Sie sich ohne das Zeugnis an Ihrer vorherigen Hochschule nicht exmatrikulieren können, da sie die Exmatrikulationsbescheinigung von dort an der Uni Hamburg einreichen müssen, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen zu erhalten. Ggf. müssen Sie also auf diese warten, bis Ihre vorherige Hochschule Sie exmatrikuliert hat.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Sowohl das M2 Zeugnis als auch die Exmatrikulationsbescheinigung sind doch nötig um mich an der Uni HH zu immatrikulieren.
Könnte ich dann nicht einfach beides etwa mitte November einreichen? Oder ergäben sich daraus irgendwelche Nachteile für mich?
Mit freundlichen Grüßen,
l.k.
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Sowohl das M2 Zeugnis als auch die Exmatrikulationsbescheinigung sind doch nötig um mich an der Uni HH zu immatrikulieren.
Könnte ich dann nicht einfach beides etwa mitte November einreichen? Oder ergäben sich daraus irgendwelche Nachteile für mich?
Mit freundlichen Grüßen,
l.k.
Hallo I.k.,
Das können Sie tun - Sie erhalten dann aber ggf. Ihre Semesterunterlagen verspätet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das können Sie tun - Sie erhalten dann aber ggf. Ihre Semesterunterlagen verspätet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
folgendes Problem: meine Heimat-Uni exmatrikuliert nur zu dem Datum der Exmatrikulation oder einem Datum in der Zukunft.
Kann das dazu führen, dass ich mich nicht an der Uni HH immatrikulieren kann?
Mit freundlichen Grüßen,
l.k.
folgendes Problem: meine Heimat-Uni exmatrikuliert nur zu dem Datum der Exmatrikulation oder einem Datum in der Zukunft.
Kann das dazu führen, dass ich mich nicht an der Uni HH immatrikulieren kann?
Mit freundlichen Grüßen,
l.k.
Hallo I.k.,
Für die Immatrikulation ist es nicht problematisch, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen. Sie erhalten allerdings erst nach der Nachreichung eine Immatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg sowie Semesterunterlagen (Studierendenausweis und HVV-Ticket).
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Immatrikulation ist es nicht problematisch, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen. Sie erhalten allerdings erst nach der Nachreichung eine Immatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg sowie Semesterunterlagen (Studierendenausweis und HVV-Ticket).
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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