Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zur Immatrikulation:
1) Ich habe gelesen, dass für internationale Studierende der Krankenversicherungsnachweis nach der Ankunft in Deutschland nachgereicht werden kann. Ich komme aus Österreich und werde voraussichtlich erst im Oktober den Hauptwohnsitz in Hamburg melden und die Versicherung beantragen können. Meine Frage: Gibt es hier auch Fristen und ist Oktober noch im Rahmen dieser Frist?
2) Das Abschlusszeugnis des Erststudiums soll amtlich beglaubigt beigefügt werden. Ist damit gemeint dass eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorliegen soll oder wird das Original benötigt?
3) Muss bei der Einschreibung für den Master auch die amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung beigelegt werden oder ist dies nicht mehr notwendig?
4) Im Immatrikulationsantrag unter Punkt B: “Angaben zu Abschlussprüfungen” bin ich mir nicht sicher was ich eintragen soll da es bei meinem Bachelorstudium nicht direkt eine Abschlussprüfung gab. In meinem Studium sind 2 Bachelor-Arbeiten zu verfassen gewesen, die jedoch nicht als letztes absolviert werden mussten, sodass ich noch eine Prüfung (welche keine Abschlussprüfung darstellt) danach abgelegt habe. Meine Frage ist nun
- ob ich das Feld frei lassen soll, da es keine Abschlussprüfung gab,
- die zuletzt verfasste Bachelorarbeit eingetragen werden soll oder
- die letzte Prüfung?
Vielen lieben Dank schon im Voraus!