Guten Tag,
im Sommersemester 2019 werde ich ein Auslandspraktikum absolvieren. Dazu werde ich in Stine den Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Ich möchte das Praktikum im Rahmen des Studiums anrechnen lassen und habe nun gesehen, dass ich darüber hinaus noch den "Anerkennungsantrag für den Optionalbereich" stellen muss. Muss dieser Antrag bereits vor Praktikumsbeginn gestellt werden oder erst nach Abschluss des Praktikums? Und muss der Antrag "Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" ebenfalls parallel zum Beurlaubungsantrag gestellt werden?
Vielen Dank!