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Auslandspraktikum, Urlaubssemester und Anerkennungsantrag für den Optionalbereich

Verfasst: So 28. Okt 2018, 10:40
von milan
Guten Tag,

im Sommersemester 2019 werde ich ein Auslandspraktikum absolvieren. Dazu werde ich in Stine den Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Ich möchte das Praktikum im Rahmen des Studiums anrechnen lassen und habe nun gesehen, dass ich darüber hinaus noch den "Anerkennungsantrag für den Optionalbereich" stellen muss. Muss dieser Antrag bereits vor Praktikumsbeginn gestellt werden oder erst nach Abschluss des Praktikums? Und muss der Antrag "Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" ebenfalls parallel zum Beurlaubungsantrag gestellt werden?

Vielen Dank!

Re: Auslandspraktikum, Urlaubssemester und Anerkennungsantrag für den Optionalbereich

Verfasst: Mo 29. Okt 2018, 14:35
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo milan,

über Anerkennungen entscheiden die jeweiligen Studienbüros. Jedes Studienbüro hat dabei eigene Vorgaben. Bitte informieren Sie sich daher direkt in Ihrem Studienbüro, wann Sie sich für das Praktikum anmelden müssen, damit eine Anerkennung möglich ist.

Genau, Sie stellen zwei Anträge in STiNE, einen für die Beurlaubung und einen für die statistische Meldung des Auslandsaufenthalts.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki