Hallo,
ich wurde am 22. Oktober dazu aufgefordert, die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der nächsten zwei Wochen nachzureichen, da ich sonst exmatrikuliert werde. Nun habe ich alles organisiert, es kann jedoch sein, dass es ein paar Tage länger als die zwei Wochen (5.11) werden kann. Ist eine Verlängerung um 3-4 Tage möglich? Beziehungsweise an wen müsste ich mich wenden?
Vielen Dank vorab.
Hallo marie-sch,
Es ist nicht weiter schlimm, wenn Sie die Bescheinigung erst ein paar Tage später einreichen. In der Benachrichtigung stand nicht, dass Sie exmatrikuliert werden, wenn Sie die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist einreichen, sondern nur, dass kein Anspruch mehr auf Immatrikulation besteht. Das bedeutet, dass die Uni Hamburg, sofern Sie die Bescheinigung nicht einreichen, Ihre vorläufige Immatrikulation jederzeit stornieren (d.h. die vorläufige Immatrikulation rückgängig machen) könnte. Hiervon wird aber nicht schon wenig Tage nach Ablauf der Frist Gebrauch gemacht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es ist nicht weiter schlimm, wenn Sie die Bescheinigung erst ein paar Tage später einreichen. In der Benachrichtigung stand nicht, dass Sie exmatrikuliert werden, wenn Sie die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist einreichen, sondern nur, dass kein Anspruch mehr auf Immatrikulation besteht. Das bedeutet, dass die Uni Hamburg, sofern Sie die Bescheinigung nicht einreichen, Ihre vorläufige Immatrikulation jederzeit stornieren (d.h. die vorläufige Immatrikulation rückgängig machen) könnte. Hiervon wird aber nicht schon wenig Tage nach Ablauf der Frist Gebrauch gemacht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg