Liebes Team,
zur Zeit bin ich privatversichert, und würde potentiell in eine gesetzliche KV wechseln wollen.
Die Befreiung von der gesetzlichen KV gilt meines Wissens nach für die Dauer des ganzen Studiums.
Würde ein Übergang in einen folgenden Masterstudiengang einen Studiengangswechsel darstellen,
also in dem Sinne, dass die Befreiung von der ges. KV nicht mehr gilt?
Oder gelten Bachelor und Master als ein gesamtes, zusammenhängendes Studium?
Freundliche Grüße
Lennart