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Teilzeitstudium und Werksstudent

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 19:47
von Pattrick
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit als Teilzeitstudent an der Universität Hamburg eingeschrieben. Die Universität schreibt in § 8 ihrer Immatrikulationsordnung, dass Teilzeitstudierender ist, wer aus wichtigem Grund »nachweislich nicht [seine] volle, mindestens aber die Hälfte [seiner] Arbeitszeit dem Studium widmen [kann], auf Antrag als Teilzeitstudierender immatrikuliert werden« kann.

Ab Dezember könnte ich nunmehr eine Tätigkeit als Werksstudent in einem Umfang von 16 Std. pro Woche mit einer in den Bereich des Midijobs fallenden Vergütung antreten.

Soweit ich mich bisher korrekt informiert habe, kann als Werksstudent grundsätzlich privilegiert werden, wer nachweislich mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit dem Studium widmet. Dies ist (und muss) laut Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg, für das Vorliegen eines Teilzeitstatusses ohnehin der Fall sein. Zudem sieht die spezifische Studienordnung meines Fachbereichs (Rechtswissenschaft) keinen konkreten Studienplan für Teilzeitstudenten vor, sodass grundsätzlich, wie im Rahmen eines Vollzeitstudiums, die entsprechenden Leistungen erbracht werden können bzw. zu erbringen sind.

Kann ich das Werksstudentenprivileg trotz Teilzeitstudiums für mich nutzen?

Über eine Antwort freue ich mich.

Re: Teilzeitstudium und Werksstudent

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 08:56
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Patrick,

wie Sie vermutlich schon selbst auf verschiedenen Internetseiten gelesen haben (z.B. https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg), ist eine Werkstudententätigkeit bei einem Urlaubssemester oder einem Teilzeitstudium nicht möglich.
Wenn Sie genauere Informationen zu den Rahmenbedingungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.

Der Teilzeitstatus wird immer nur für zwei Semester bewilligt. Je nach dem, wann Sie den Antrag gestellt haben, könnten Sie die Aufnahme der Werkstudententätigkeit vielleicht in das Sommersemester verschieben, wenn Sie wieder Vollzeit-Student sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki

Re: Teilzeitstudium und Werksstudent

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 11:27
von Pattrick
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin bisher davon ausgegangen, weil die Frage bereits im letzten Jahr gestellt und positiv beantwortet wurde (viewtopic.php?t=4630).

Wäre es denn grundsätzlich während des laufenden Semesters möglich, noch einmal in den Status eines Vollzeitstudierenden zurückzuwechseln? Die bisherige Änderung des Statusses erfolgte bereits gg. Gebühr während des Semesters.

Re: Teilzeitstudium und Werksstudent

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 16:56
von Pattrick
Nach Beratung im Studierendenwerk kann ich nunmehr berichten, dass es tatsächlich auf die faktisch gelebten Verhältnisse, sprich darauf ankommt, ob tatsächlich mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudenten für das Studium aufgewendet wird. Ein pauschaler Ausschluss von Teilzeitstudierenden ist, auch gem. einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes von November 2016, nicht vorgesehen bzw. nicht zulässig. Die dahingehende Äußerung des Dachverbandes der Studierendenwerke stimmt daher so nicht. Einer Anwendung des Werksstudentenprivilegs steht ein Teilzeitstudium daher grundsätzlich nicht entgegen.

Re: Teilzeitstudium und Werksstudent

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 17:40
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Pattrick,

vielen Dank für die Information und das Update! :)

Um noch die Frage aus Ihrem vorherigen Post zu beantworten: Es ist möglich, den Status im laufenden Semester wieder zu ändern. Dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr an, die direkt im Campus Center am Gebührenautomat zu entrichten ist.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki