Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein Auskunftsersuchen des Familiengerichts benötige ich eine Immatrikulationsbestätigung und eine Kopie meines 1. Stattsexamens. Leider habe ich die Dokumente nicht aufgehoben. An wen kann ich mich in diesem Fall wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Jensen
Liebe Frau Jensen,
Bitte kontaktieren Sie uns hinsichtlich der Bescheinigung über die Zeit Ihrer Immatrikulation über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Hinsichtlich einer Zweitschrift Ihres Zeugnisses sollten Sie die Fakultät der Uni Hamburg kontaktieren, an der Sie studiert haben. Sollte es sich um ein Lehramtsstudium handeln, kontaktieren Sie bitte das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen: https://www.uni-hamburg.de/zpla/kontakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte kontaktieren Sie uns hinsichtlich der Bescheinigung über die Zeit Ihrer Immatrikulation über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Hinsichtlich einer Zweitschrift Ihres Zeugnisses sollten Sie die Fakultät der Uni Hamburg kontaktieren, an der Sie studiert haben. Sollte es sich um ein Lehramtsstudium handeln, kontaktieren Sie bitte das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen: https://www.uni-hamburg.de/zpla/kontakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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