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Weiterführung der Promotion nach ärztlicher Approbation

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 11:10
von Alexandra_G
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe letzte Woche mein 3. Staatsexamen im Fach Medizin bestanden und werde somit meine Approbation erhalten. Meine Promotion ist leider noch nicht fertiggestellt, sodass ich mich frage, ob ich bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben kann oder zwangsexmatrikuliert werde und mich somit als Promotionsstudent melden muss. Oder ist es ausreichend, mich erst für das kommende Sommersemester als Promotionsstudent einzuschreiben, sofern ich die Promotion noch nicht beendet haben werde?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Alexandra

Re: Weiterführung der Promotion nach ärztlicher Approbation

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 11:55
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe Alexandra,

wenn Sie sich nicht selbst exmatrikulieren, bleiben Sie bis zum Ende des Wintersemesters weiterhin in Ihrem Studiengang immatrikuliert. Eine automatische Exmatrikulation nach einem erfolgreichen Abschluss erfolgt erst zum Semesterende.

Wenn Sie sich dann für das kommende Sommersemester als Promotionsstudierende an der Uni Hamburg einschreiben möchten, finden Sie Informationen dazu unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch