Hochschulwechsel zum PJ im WS 19/20
Verfasst: Mi 5. Dez 2018, 19:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne zum WS19/20 mein PJ in Hamburg machen und hierfür gerne meine Hochschule wechseln.Wenn ich das richtig verstanden habe gelten folgende Fristen:
- in Hamburg immatrikulierte Studenten bewerben sich vom 1.11.18-10.06.19
-externe Studenten bewerben sich vom 10.06.19-14.06.19 (15.07 - 19.07 Zu-/Absage)
-die Bewerbungsfrist zum Hochschulwechsel geht vom 1.6.19-15.07.19
Hieraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Falls der Hochschulwechsel erfolgreich ist erfahre ich dies ja vorraussichtlich erst gegen Mitte/Ende Juli. Die Bewerbungsfristen für interne und externe Studenten sind dann schon abgelaufen.
1)Ist mir im Falle einer Zulassung für das WS19/20 ein PJ Platz garantiert?
2) Kann ich schon vor dem Zulassungsbescheid meine Wunschlehrkrankenhäuser angeben? Denn mitunter ein Grund für meinen Hochschulwechsel war der Gedanke, dass ich als Student des UKE eine höhere Chance auf mein Wunschlehrkrankenhaus habe. Mir erscheint es aber jetzt so, dass ich durch die erst späte Bewerbungsmöglichkeit keine "freie Wahl" mehr haben werde.
3)Werde ich gegenüber den externen Bewerbern in meiner Lehrkrankenhauswahl bevorzugt behandelt?
4)Ich habe außerdem gelesen, dass jedes Semester nur 10 Plätze vergeben werden.
Nach welchen Auswahlkriterien werden diese vergeben ? Ich habe mein Physikum im Ausland gemacht und kann kein 1er Abitur vorweisen. Sind meine Chancen hiermit gering einen Zulassungsbescheid zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
ich würde gerne zum WS19/20 mein PJ in Hamburg machen und hierfür gerne meine Hochschule wechseln.Wenn ich das richtig verstanden habe gelten folgende Fristen:
- in Hamburg immatrikulierte Studenten bewerben sich vom 1.11.18-10.06.19
-externe Studenten bewerben sich vom 10.06.19-14.06.19 (15.07 - 19.07 Zu-/Absage)
-die Bewerbungsfrist zum Hochschulwechsel geht vom 1.6.19-15.07.19
Hieraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Falls der Hochschulwechsel erfolgreich ist erfahre ich dies ja vorraussichtlich erst gegen Mitte/Ende Juli. Die Bewerbungsfristen für interne und externe Studenten sind dann schon abgelaufen.
1)Ist mir im Falle einer Zulassung für das WS19/20 ein PJ Platz garantiert?
2) Kann ich schon vor dem Zulassungsbescheid meine Wunschlehrkrankenhäuser angeben? Denn mitunter ein Grund für meinen Hochschulwechsel war der Gedanke, dass ich als Student des UKE eine höhere Chance auf mein Wunschlehrkrankenhaus habe. Mir erscheint es aber jetzt so, dass ich durch die erst späte Bewerbungsmöglichkeit keine "freie Wahl" mehr haben werde.
3)Werde ich gegenüber den externen Bewerbern in meiner Lehrkrankenhauswahl bevorzugt behandelt?
4)Ich habe außerdem gelesen, dass jedes Semester nur 10 Plätze vergeben werden.
Nach welchen Auswahlkriterien werden diese vergeben ? Ich habe mein Physikum im Ausland gemacht und kann kein 1er Abitur vorweisen. Sind meine Chancen hiermit gering einen Zulassungsbescheid zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen