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Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation

Verfasst: So 23. Aug 2015, 18:14
von Jonathan Karow
Hallo,

um mich für ein Masterstudium enschreiben zu können, muss ich neben dem Immatrikulationsantrag den Nachweis der Krankenversicherung einreichen. Bis zu meinem 25. Geburtstag (Februar 2016) bin ich privat über meinen Vater versichert. Anschließend werde ich mich gesetzlich versichern lassen.
Jetzt tellt sich mir die Frage was ich als Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation einreichen muss. Reicht ein Nachweis von meiner jetzigen, privaten Versicherung oder brauche ich zusätzlich eine Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht? Dann würde dies ja aber für die gesamte Dauer des Studiums gelten.
Oder muss ich mich mit Beginn des Studiums gesetzlich vrsichern lassen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Karow

Re: Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation

Verfasst: Di 25. Aug 2015, 19:06
von Zentrale Studienberatung - Ronald Hoffmann
Hallo Herr Karow,

wenn Sie sich privat krankenversichern wollen, benötigen Sie neben der Bescheinigung Ihrer privaten Krankenkasse über den bestehenden Versicherungsschutz zur Einschreibung zusätzlich eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese zweite Bescheinigung erhalten Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn Sie sich die Bescheinigung über die Befreiung besorgen, sollten Sie sich in jedem Fall bei der Krankenkasse erkundigen, welche Konsequenzen für Sie mit einer Einschreibung als Privatversicherter verbunden sind, denn in der Regel kann man während des Studiums nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Herzliche Grüße
Ronald Hoffmann