Bearbeitet Wartesemester für Lehramt
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Juni 2018 mein Abitur gemacht und werde ab dem August 2019 meine Ausbildung beginnen. Nach der Ausbildung möchte ich sehr wahrscheinlich noch auf Lehramt studieren.

Wie wird mir meine Wartezeit für mein Wunschstudium angerechnet? Muss ich irgendwas dafür tun z.B. mich einschreiben oder läuft das von selbst?

Beste Grüße,
Jelena
Re: Wartesemester für Lehramt
Liebe Jelena,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten (siehe Hinweis unten). Sie müssen also für das Sammeln von Wartezeit nichts weiter tun - diese wird bei der Bewerbung automatisch aus dem Datum Ihres Abiturs errechnet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester für Lehramt
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
Antworten