Bearbeitet Sonderantrag Ehrenamt
Wenn ich mich für das 3. Fachsemester mit Sonderantrag aufgrund eines Ehrenamtes in Hamburg bewerbe, habe ich dann bessere Chancen? (Gymnasiallehramt Sport/Deutsch)

LG
Marie T
Re: Sonderantrag Ehrenamt
Hallo Marie,

Sie können Ihre Fragen beim nächsten Mal auch in einem Beitrag bündeln.

Wie bereits gestern erklärt, können Sie sich im Unterrichtsfach Sport nicht auf ein höheres Fachsemester bewerben, da für eine Bewerbung im höheren Fachsemester in Lehramtsstudiengängen alle drei Teilstudiengänge im höheren Fachsemester angeboten werden müssen.

Zudem können im höheren Fachsemester keine Härtefallanträge gestellt werden. Die Auswahl erfolgt zu 50 % nach der Note der bisherigen Leistungen und zu 50 % nach Note der Hochschulzugangsberechtigung.

Wenn Sie sich wieder ins 1. Fachsemester in einen verwandten Studiengang bewerben, können Sie einen Härtefallantrag auf Ortsbindung aus sozialen Gründen stellen.
Wenn mehr genehmigte Härtefallanträge vorliegen als Plätze in dieser Quote zur Verfügung stehen, werden die Härtefälle nach ihrer Schwere in eine Reihenfolge gebracht. Gesundheitliche und familiäre Gründe haben dabei Vorrang vor sozialen Gründen.
Auch wenn ein Härtefallantrag abgelehnt wird, nehmen Sie dennoch am Auswahlverfahren nach Leistung und Wartezeit teil.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Sonderantrag Ehrenamt
Okay, lieben dank für die Info. Mal angenommen, ich bewerbe mich ins 1. FS und stelle einen Sonderantrag wegen des Ehrenamts, wie stehen dann immer die Chancen, dass man mit so einem Antrag, der nur wegen eines Ehrenamts "weniger wert" ist, einen Platz bekommt?

Ich könnte mir vorstellen, dass sich so viele Studenten jedes Jahr für Lehramt bewerben, die aus triftigeren Gründen einen Sonderantrag stellen, dass man mit einem Ehrenamt-Sonderantrag so gut wie keine Chance hat, oder?
Re: Sonderantrag Ehrenamt
Hallo Marie,

es gibt über die Auswahl innerhalb der Härtefallquote keine Statistiken.
Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie den Antrag stellen, dieser dann aber nicht berücksichtigt werden kann, weil z.B. mehr Anträge aus gesundheitlichen und familiären Gründen vorliegen.
Zu den Chancen lässt sich schwer etwas sagen, da wir nicht vorhersagen können, wie viele Personen sich mit welchem Härtefallgrund bewerben werden und welche Anträge dann genehmigt werden.
Einen Versuch ist es alle mal wert. Sie benötigen dafür nur den Ausdruck des Sonderantrags, eine persönliche Begründung des Antrags (also z.B. wie lange Sie das Ehrenamt schon ausüben und was Sie dort genau tun) sowie einen Nachweis, dass Sie dem Ehrenamt aktiv nachgehen. Nähere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu Härtefallanträgen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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