Hallo!
Ich bin mit dem Bachelor Informatik bis auf die laufende Bachelorarbeit fertig und möchte mich (immer noch im Hamburg) zum Master Informatik bewerben. Im Punkt "Abschlussnote" unter "Angaben zum Erststudium" bin ich nicht sicher, was ich dort angebe. Der Hinweis-Text "Weist Ihr Zeugnis keine Note aus, geben Sie bitte 9,9 an." passt dabei nicht ganz, da ich ja kein Abschlusszeugnis habe das eine Note ausweisen könnte.
Gebe ich dort nun 9,9, die Gleitende Gesamtnote aus dem Teilleistungskonto oder etwas anderes an?
Muss ich bei laufender Bachelorarbeit noch einen Antrag für vorläufiger Master o.Ä. einreichen oder deckt die Bewerbung das schon ab?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Synwoldt
Lieber Herr Synwoldt,
Sie finden die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... rmatik.pdf.
Als Studierender der Uni Hamburg, geben Sie bitte bei der Online-Bewerbung nicht 9,9 an, sondern Ihre vorläufige Note aus dem Leistungskonto (STiNE) zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sie sollten sich den Stand Ihres Leistungskontos zur Bewerbung ausdrucken, damit Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, die vorläufige Note der Bewerbung zur Immatrikulation nachweisen können.
Studierende, die noch nicht ihr Bachelorzeugnis erhalten haben, können sich dennoch für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, das Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Ein gesonderter Antrag zur Überlappung zweier Studien braucht beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium nicht eingereicht werden. Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind die Studierenden lediglich bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im 1. Fachsemester des Masters den Abschluss erwerben werden, werden die Zeugnisdaten automatisch übermittelt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie finden die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... rmatik.pdf.
Als Studierender der Uni Hamburg, geben Sie bitte bei der Online-Bewerbung nicht 9,9 an, sondern Ihre vorläufige Note aus dem Leistungskonto (STiNE) zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sie sollten sich den Stand Ihres Leistungskontos zur Bewerbung ausdrucken, damit Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, die vorläufige Note der Bewerbung zur Immatrikulation nachweisen können.
Studierende, die noch nicht ihr Bachelorzeugnis erhalten haben, können sich dennoch für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, das Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Ein gesonderter Antrag zur Überlappung zweier Studien braucht beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium nicht eingereicht werden. Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind die Studierenden lediglich bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im 1. Fachsemester des Masters den Abschluss erwerben werden, werden die Zeugnisdaten automatisch übermittelt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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