Bearbeitet Tarifvertrag mit Studentenstatus
Guten Tag liebe Angehörige der Uni Hamburg,

Ich bin Alp Mirdogan, bin ausländischer Molecular Life Sciences-Student im 3. Semester des Masterstudiengangs an der UHH. Ich arbeite nebenbei 20 Stunden/Woche als Werkstudent.

Mein jetziger Vertrag ist als ein Werkstudentenvertrag ausgelegt.

Mein Arbeitsgeber möchte mich fest anstellen, jedoch aus versicherungstechnischen Gründen in Teilzeit, sodass ich auf alle Fälle nicht gegen die 20 Stunden/Woche-Regel stoße.

Die Frage, die sich für mich stellt ist:

Darf ich mit meinem Studentenstatus einen tariflichen Vertrag unterschreiben und was für steuerrechtliche/versicherungstechnische Änderungen ergeben sich für mich? Weiß da vielleicht einer besser Bescheid als Google? :)

Mit herzlichen Grüßen
Re: Tarifvertrag mit Studentenstatus
Lieber Herr Mirdogan,

Das dürfen Sie. Versicherungstechnisch ergeben sich für Sie, sofern Sie unter einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden bleiben, keine Änderungen, da Sie in dem Fall sozialversicherungsrechtlich weiterhin Studierendenstatus haben. Nur wenn Ihre wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden überschreitet, ergeben sich Änderungen, da Sie dann sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und nicht mehr als Studierender gelten, auch wenn Sie weiter eingeschrieben sind.

Was für Sie steuerrechtlich zu beachten ist, hängt nicht von Ihrer Arbeitszeit und Ihrem Studierendenstatus ab, sondern von Ihrem Einkommen. Ein Einkommen bis zu 450 Euro im Monat ist für Sie als Arbeitnehmer steuerfrei. Bei einem höheren Verdienst müssen Sie Steuern zahlen, im Fall eines tariflichen Vertrags in Form von Lohnsteuer. In welcher Höhe Ihr Einkommen besteuert wird, hängt von der Art und der Höhe des Einkommens ab, darüber hinaus auch davon, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden. Über diese recht allgemeinen Informationen hinaus können wir Ihnen keine Auskünfte zu den steuerrechtlichen Konsequenzen in Ihrer Konstellation geben. Hier kann Ihnen aber in Bezug auf das Einkommen aus Ihrem Job Ihr Arbeitgeber weitere Informationen geben. Sollten Sie darüber hinaus weitere Einkünfte haben, können Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nachfragen, wie sich die Steuer in Ihrer Konstellation berechnet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Tarifvertrag mit Studentenstatus
Liebe Frau Schilling,

Ich bedanke mich vielmals bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort und Ihre weitergehenden Hinweise :).

Mit herzlichen Grüßen,
Alp Mirdogan
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