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NC Lehramtsstudiengänge

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 17:01
von Abiberater
Hallo,
ich habe Probleme mit der Erklärung der NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge. Laut aktueller Liste für das Lehramt Primar- und Sekundarstufe I für das WS 2018/19 lag der NC-Wert für die Erziehungswissenschaften bei 2,0. Da nach meinem Verständnis jede/r Zugelassene - unabhängig von seinen Fächern - den Zulassungswert für die Erziehungswissenschaften erreicht haben müsste, verstehe ich die Zulassungswerte von Chemie (2,3), Ev. Religion (2,3), Geographie (2,1), Islamische Religion (2,3) und Sport (2,1) nicht. Hätten BeweberInnen mit diesen Zulassungswerten nicht schon an den Erziehungswissenschaften scheitern müssen? Für eine Erklärung wäre ich ihnen dankbar.
Thomas Budach

Re: NC Lehramtsstudiengänge

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 13:23
von Campus-Center - BK
Hallo Thomas,

die Zulassungen für die einzelnen Teilstudiengänge erfolgen unabhängig voneinander und neben einer Zulassung über die Note gibt es auch Zulassungen über die Wartezeit, über einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) oder über eine besondere Quote (z.B. Spitzensportler). Es ist zudem möglich, dass Bewerber/innen für die unterschiedlichen Teilstudiengänge über unterschiedliche Quoten zugelassen werden. In Ihrem Beispiel: Es ist möglich, dass jemand mit einer Durchschnittsnote von 2,1 für Erziehungswissenschaft über die Wartezeit, einen Sonderantrag oder eine besondere Quote zugelassen wurde, für Chemie oder Sport hingegen dann aber über die Note einen Platz erhalten hat, weil es für diese Fächer möglicherweise weniger Bewerbungen bzw. weniger Bewerbungen mit besseren Durchschnittsnoten gab. Solche Konstellationen kommen recht häufig vor, da sich alle Bewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft bewerben müssen, während sich für die Unterrichtsfächer jeweils nur ein Teil der Bewerber/innen bewirbt.

Die abgebildeten Werte in der Tabelle sind zudem nur die Werte vor den Nachrückverfahren. Die Werte im Nachrückverfahren können von diesen stark abweichen. NC-Werte aus den Nachrückverfahren werden jedoch für die Lehramtsstudiengänge im Gegensatz zu den anderen Studiengängen nicht erhoben, da diese nicht aussagekräftig hinsichtlich der Zulassungschancen in zukünftigen Nachrückverfahren wären, sondern eher irreführend sind.

Der Grund dafür ist, dass die Chancen im Nachrückverfahren in einem Lehramtsstudiengang einen Platz zu erhalten, mindestens genauso sehr von der Fächerkombination wie von der Durchschnittsnote abhängen. Das bedeutet, dass auch Bewerber mit schlechteren Noten einen Platz im Nachrückverfahren erhalten können: abhängig von der Note, der Fächerkombination und den Mitbewerbern/innen.

Mit besten Grüßen,
BK