Hallo liebes CampusCenter-Team,
Ich habe erfahren, dass man bei der Überschreitung der Regelstudienzeit an einer Fachberatung teilnehmen muss. Ich habe zuvor 3 Semester "Master of Education" in Kiel studiert und befinde mich jetzt im 3. Semester im "Master of Education" in Hamburg. Für diesen musste ich mich neu bewerben und in meiner Online-Semesterbescheinigung steht, dass ich mich momentan im 3. Fachsemester befinde.
Nun weiß ich nicht, was zur Berechnung der Regelstudienzeit zugrunde gelegt wird. Werden dabei die Semester aus Kiel und Hamburg zusammengerechnet oder zählt nur das, was bei Fachsemestern in meiner Bescheinigung steht? Sprich muss ich bereits eine Beratung absolvieren oder eben nicht?
Vielen Dank und beste Grüße
Mirjam Heyn
Liebe Frau Heyn,
entscheidend sind die Fachsemester, die Sie im Masterstudiengang an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. In Ihrem Fall befinden Sie sich also im 3. Fachsemester.
Auch wenn bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit eine Studienfachberatung notwendig ist, können Sie unabhängig davon, zu jeder Zeit eine Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
entscheidend sind die Fachsemester, die Sie im Masterstudiengang an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. In Ihrem Fall befinden Sie sich also im 3. Fachsemester.
Auch wenn bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit eine Studienfachberatung notwendig ist, können Sie unabhängig davon, zu jeder Zeit eine Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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